Lizenzbestimmungen

Einzellizenz:
Eine Einzellizenz berechtigt die Landesmedienzentren, die Medienzentren und die Bildstellen zum Verleih an Lehrerinnen, Lehrer und Schulen, Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Kindertagesstätten (Kinderhorte und Kindergärten) ihres Zuständigkeitsbereiches, ggf. auch als Dauerleihgabe. Kopien von den Medien (DVDs, VHS-Cassetten, Audio-CDs, CD-ROMs, Zusatzmaterial) dürfen weder vom Verleiher noch vom Entleiher angefertigt werden. Mit Rückgabe müssen alle die Medien betreffenden, unvermeidbaren bzw. zur rechtmäßigen Nutzung notwendigen Kopien / Dateien von der Festplatte oder sonstige Formen von Duplikaten gelöscht, entfernt oder vernichtet werden. Das Landesmedienzentrum, Medienzentrum bzw. die Bildstelle verpflichtet sich, die Entleiher darauf aufmerksam zu machen. Der Verleih oder die Weitergabe an andere Landesmedienzentren, Medienzentren oder Bildstellen ist nicht gestattet. Der zum Entleihen Berechtigte darf die Medien nicht gewerblich, öffentlich im Bildungsbereich vorführen (öV zulässig).

 

Kreislizenz:
Der Erwerb erfolgt nur für den bei Kauf vereinbarten Kreis, bzw. für den bei Kauf vereinbarten Schul- oder Kindertagesstättenumfang (Lizenzgebiet). Die Kreislizenz beinhaltet das Verleihrecht in dem vereinbarten Lizenzgebiet, wobei ggf. auch Dauerleihgaben mit umfasst sind. Die Höhe der Kreislizenz richtet sich nach den von der Lizenz umfassten Schulen/Kindertagesstätten, abhängig von den Schul-/Kindertagesstättenarten. Gibt es mehrere Medienzentren in einem Landkreis, gilt die Kreislizenz für das Medienzentrum das Vertragspartner geworden ist, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Im jeweiligen Lizenzpreis ist ein konfektioniertes Medium enthalten, die Kosten weiterer Medien sind der Preisliste zu entnehmen. Der zum Entleihen Berechtigte darf die Medien nicht gewerblich, öffentlich im Bildungsbereich vorführen (öV zulässig).

 

Onlinelizenz:
Der Erwerb einer Onlinelizenz umfasst das Recht, die betroffenen Medien elektronisch auf einem Server zu hinterlegen bzw. elektronisch von einem Server abzurufen und einem geschlossenen Benutzerkreis zugänglich zu machen. Der Benutzerkreis darf nur aus Pädagoginnen/Pädagogen, Lehrerinnen/Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern und Schülerinnen/Schülern bestehen und darf nur zu nicht gewerblichen Bildungszwecken genutzt werden. Sofern die Onlinelizenz zeitlich befristet ist, sind mit Ablauf der Lizenzzeit sämtliche die Medien betreffenden, unvermeidbaren bzw. zur rechtmäßigen Nutzung notwendigen Kopien / Dateien von den Festplatten/Servern oder sonstige Formen von Duplikaten zu löschen, zu entfernen oder zu vernichten. Die Nutzer der Onlinelizenz haben sicherzustellen, dass sämtliche Urheber- oder Copyrighthinweise unverändert auf den Medien erhalten bleiben. Das Landes-/Medienzentrum bzw. die Bildstelle verpflichtet sich, den Nutzer darauf aufmerksam zu machen. Der Zugangsberechtigte darf die Medien nicht gewerblich, öffentlich im Bildungsbereich vorführen (öV zulässig).

 

 

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